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   BFH, 22.03.2002 - V B 60/01   

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https://dejure.org/2002,12004
BFH, 22.03.2002 - V B 60/01 (https://dejure.org/2002,12004)
BFH, Entscheidung vom 22.03.2002 - V B 60/01 (https://dejure.org/2002,12004)
BFH, Entscheidung vom 22. März 2002 - V B 60/01 (https://dejure.org/2002,12004)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    KG - Geldspielgeräte - Umsatzsteuer - Vervielfältigungsfaktor - Besteuerungsgrundlage

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; UStG 1980 § 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geldspielautomaten-Umsätze; Änderung bestandskräftiger USt-Bescheide; sog. Emmott'sche Fristenhemmung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 1057
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 05.05.1994 - C-38/93

    Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Auszug aus BFH, 22.03.2002 - V B 60/01
    Im Jahr 1994 entschied der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), dass bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit der gesetzlich zwingend festgelegte Teil der Gesamtheit der Spieleinsätze, der den an die Spieler ausgezahlten Gewinnen entspreche, nicht zur Besteuerungsgrundlage gehöre (vgl. Urteil vom 5. Mai 1994 Rs. C-38/93 -Glawe-, Slg. 1994, I-1679, BStBl II 1994, 548).

    Im Jahr 1995 legte die Klägerin unter Berufung auf das EuGH-Urteil in Slg. 1994, I-1679, BStBl II 1994, 548 Einsprüche gegen die Umsatzsteuerbescheide vom 2. Juni 1989 ein und erhob nach deren Zurückweisung Klage.

    Durch die Rechtsprechung ist geklärt, dass die Entscheidung des EuGH in Slg. 1994, I-1679, BStBl II 1994, 548 über die Auslegung der Besteuerungsgrundlagen im Fall von Geldspielautomatenumsätzen nicht zur Änderung bereits bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen verpflichtet.

  • BFH, 21.03.1996 - XI R 36/95

    Keine "Emmott'sche Fristenhemmung" bei richtlinienwidriger Auslegung und

    Auszug aus BFH, 22.03.2002 - V B 60/01
    Es führte zur Begründung im Wesentlichen aus, nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 21. März 1996 XI R 36/95 (BFHE 179, 563, BStBl II 1996, 399) komme eine Änderung bereits bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide auch unter dem Gesichtspunkt der sog. Emmott'schen Fristenhemmung nicht in Betracht.
  • BFH, 29.10.1998 - V B 87/98

    Umsätze mit Geldspielautomaten

    Auszug aus BFH, 22.03.2002 - V B 60/01
    Für die Geltendmachung des Rechts auf richtlinienkonforme Anwendung und Auslegung des einzelstaatlichen Rechts ist unter diesen Voraussetzungen das nationale Verfahrensrecht maßgebend (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1998 V B 87/98, BFH/NV 1999, 681, m.w.N.).
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